Feuerbestattung in Düsseldorf und Umgebung
Eine Feuerbestattung bietet eine moderne und flexible Alternative zur traditionellen Erdbestattung. Dabei wird der Verstorbene im Krematorium eingeäschert, und die Asche kann anschließend auf verschiedene Weise beigesetzt werden – etwa in einer Urne auf dem Friedhof, in einem anonymen Grabfeld, in einem Naturbestattungswald oder auch im Rahmen einer Seebestattung.
Wir informieren Sie im folgenden ausführlich über die Feuerbestattung.
Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns unter:
Wie setzen sich die Kosten einer Feuerbestattung zusammen?
Die Kosten einer Feuerbestattung setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Dazu gehören die Leistungen des Bestatters wie Überführung, Versorgung und ein notwendiger Sarg, die Gebühren des Krematoriums für die Einäscherung sowie die Kosten für die Grabstätte und die Beisetzung auf dem Friedhof.
Hinzu kommen die Wahl einer Urne, eventuelle Grabgestaltung sowie Ausgaben für die Trauerfeier, etwa für Redner, Musik oder Blumenschmuck.
Insgesamt bewegen sich die Gesamtkosten – je nach individuellen Wünschen – meist zwischen 2.500 und 6.000 Euro.
Eine anonyme oder teilanonyme Bestattung kann in Düsseldorf erhebliche Kosten für die Angehörigen einsparen und die Pflege der Grabstädte erleichtern.
Wie läuft eine Feuerbestattung in Düsseldorf ab?
Eine Feuerbestattung ist in Deutschland nach der Erdbestattung mittlerweile die am häufigsten gewählte Bestattungsform.
Der Ablauf gliedert sich in mehrere Schritte:
Abschiednahme und Trauerfeier
Vor der Einäscherung können die Angehörigen – wenn gewünscht – noch einmal am Sarg Abschied nehmen. Das kann z. B. vor Ort in unseren Räumlichkeiten passieren oder auch zuhause. Auch eine Trauerfeier kann klassisch in einer Kirche oder Friedhofskapelle stattfinden oder individuell an einem anderen Ort. Musik, Reden und persönliche Rituale geben den Rahmen. Alternativ kann die Trauerfeier auch nach der Kremation organisiert werden.
Überführung ins Krematorium
Nach der Feier bzw. der Verabschiedung wird der Sarg in das Krematorium überführt. Dort erfolgt die Einäscherung des Verstorbenen unter streng kontrollierten und gesetzlich geregelten Bedingungen. Auf Ihren Wunsch können Sie auch bei der Einäscherung anwesend sein.
Einäscherung
Die Einäscherung selbst dauert in der Regel etwa zwei bis drei Stunden. Anschließend wird die Asche in eine feuerbeständige Aschekapsel gefüllt. Diese Kapsel wird später in die ausgewählte an uns übergeben. Im nächsten Schritt setzen wir diese in die gewählte Schmuckurne ein. Nun können die Angehörigen über den Zeitpunkt und die Art der Beisetzung entscheiden.
Urnenbeisetzung
Die Urne kann auf verschiedene Weise beigesetzt werden, z. B.:
- im Wahl- oder Reihengrab auf einem Friedhof in Düsseldorf oder deutschlandweit
- im Kolumbarium (Urnenwand)
- in einer anonymen Grabstätte wie z. B. einem Rasengrab
Mehr erfahren - im Wald, z. B. im FriedWald oder der Waldruhestätte Meerbusch
- Seebestattung im Mittelmeer, Nord- und Ostsee
- weiter alternative Bestattungsformen im Ausland, wie z. B. das Verstreuen der Asche am Strand in den Niederlanden oder dem pflanzen eines Baums bei BaumFrieden
Mehr erfahren
Gestaltung der Urnenfeier
Oft findet die Trauerfeier auch erst im Rahmen der Urnenbeisetzung statt. Hier können Angehörige die Urne begleiten, Blumen niederlegen oder kleine Rituale vollziehen. Gerne organisieren wir auch hier Ihre gewünschten Trauerfeierlichkeiten. Egal ob diese sehr klassisch gewünscht sind oder eher eine moderne Verabschiedung in Form einer „Feier des Lebens“.
Rechtliche Besonderheiten bei einer Feuerbestattung in Düsseldorf / NRW
In Nordrhein-Westfalen ist die Feuerbestattung durch das Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW) geregelt. Neben den allgemeinen Vorgaben gibt es einige Besonderheiten, die Angehörige beachten müssen:
Willenserklärung des Verstorbenen
Für eine Feuerbestattung muss der Wunsch des Verstorbenen schriftlich vorliegen – etwa in einem Testament oder einer Bestattungsvorsorge. Fehlt eine solche Verfügung, können die nächsten Angehörigen (z. B. Ehepartner, Kinder, Eltern) den Willen zur Einäscherung schriftlich bestätigen.
Zweite Leichenschau (Obduktionspflicht)
Vor jeder Einäscherung ist in NRW eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt oder Rechtsmediziner vorgeschrieben. Sie findet im Krematorium statt und stellt sicher, dass die Todesursache zweifelsfrei festgestellt ist und kein Verdacht auf Fremdeinwirkung besteht.
Sargpflicht auch bei Feuerbestattungen
Nach dem BestG NRW gilt die Sargpflicht: Auch bei einer Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg eingeäschert. Eine Einäscherung ohne Sarg ist nicht möglich.
Friedhofszwang in NRW und Deutschland
Die Asche darf nicht privat aufbewahrt oder frei verstreut werden. In NRW gilt der Friedhofszwang: Die Urne muss auf einem öffentlichen oder kirchlichen Friedhof oder in einem genehmigten Bestattungswald (z. B. FriedWald, Waldruhestätte Meerbusch) beigesetzt werden. Eine Ausnahme bildet die Seebestattung, die ebenfalls erlaubt ist.
Fristen für die Beisetzung
In NRW muss die Beisetzung – ob Erd- oder Feuerbestattung – innerhalb von acht Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen. Da für die Einäscherung zusätzliche Formalitäten nötig sind (ärztliche Gutachten, zweite Leichenschau), wird häufig zunächst die Einäscherung durchgeführt und die Urnenbeisetzung zu einem späteren Termin geplant.
Ruhezeiten für Urnengräber
Die Ruhezeit für Urnengräber beträgt in NRW je nach Friedhofssatzung meist 15 bis 25 Jahre. In dieser Zeit darf die Grabstätte nicht neu belegt oder aufgehoben werden.
Häufig gestellte Fragen zur Feuerbestattung in Düsseldorf
Aus unserer Erfahrung haben viele Angehörige Fragen, die wir hier für zusammengefasst haben und die wichtigsten Punkte zur Feuerbestattung klären.
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E-Mail: info@bestattungen-wadenpohl.de
Für eine Feuerbestattung muss die Einäscherung schriftlich verfügt werden – entweder vom Verstorbenen selbst zu Lebzeiten oder, falls dies nicht geschehen ist, durch die Angehörigen. Zudem ist ein ärztliches Gutachten erforderlich, das die Todesursache eindeutig feststellt. Erst dann darf die Kremation erfolgen.
Viele Familien entscheiden sich für eine Feuerbestattung, da sie vielfältige Beisetzungsformen ermöglicht. Sie ist oft kostengünstiger als eine Erdbestattung, da kleinere Grabstätten genutzt werden können und die Grabpflege in bestimmten Formen entfällt. Zudem empfinden viele Menschen die Symbolik der Asche und der Urne als besonders würdevoll und tröstlich.
In vielen Krematorien ist es möglich, dass Angehörige die Einäscherung begleiten. Sie können zum Beispiel beim Einschieben des Sarges in den Ofen anwesend sein oder in einem Abschiedsraum zuvor noch einmal in Ruhe Abschied nehmen. Dieser sehr persönliche Moment wird von manchen Familien als tröstlich empfunden, ist jedoch völlig freiwillig. Wir klären gerne, welche Möglichkeiten im jeweiligen Krematorium in Düsseldorf und Umgebung bestehen.
Ja. In Nordrhein-Westfalen muss die Urne spätestens innerhalb von sechs Wochen nach der Einäscherung beigesetzt werden. Innerhalb dieser Zeit können Angehörige gemeinsam mit dem Bestatter einen passenden Termin und den gewünschten Ort für die Beisetzung auswählen.
Ja. In Deutschland besteht eine gesetzliche Sargpflicht, auch bei einer Feuerbestattung. Das bedeutet, dass der Verstorbene in einem Sarg eingeäschert werden muss. Dieser Sarg ist speziell für die Kremation vorgesehen und besteht aus Materialien, die sich rückstandslos verbrennen lassen. Angehörige können dabei zwischen schlichten oder individuell gestalteten Modellen wählen.
Grundsätzlich sind kleine, persönliche Beigaben im Sarg möglich – etwa ein Foto, ein Brief, Blumen oder ein Stofftier. Nicht erlaubt sind Gegenstände, die beim Verbrennen giftige Dämpfe oder Rückstände hinterlassen könnten, wie zum Beispiel Glas, Metall oder elektronische Geräte. Der Bestatter berät die Angehörigen gerne, welche Beigaben erlaubt und sinnvoll sind, um den Abschied würdevoll zu gestalten.
Ja, die Bestattungspflicht gilt auch bei Urnen. In Deutschland schreibt das Bestattungsgesetz vor, dass jede verstorbene Person, unabhängig von der Bestattungsform, auf einem dafür zugelassenen Friedhof oder in einem genehmigten Bestattungsort beigesetzt werden muss. Das bedeutet, dass auch die Asche nach einer Feuerbestattung nicht einfach privat verstreut oder dauerhaft zu Hause aufbewahrt werden darf, außer es handelt sich um spezielle genehmigte Orte wie bestimmte Bestattungswälder.
Alternative Bestattungsformen sind im Ausland erlaubt, wie z. B. das Verstreuen der Asche an einem Strand in den Niederlanden.

