Feuerbestattung Niederlande - Bestattungen Wadenpohl

Feuerbestattung Niederlande

Einäscherung ohne Friedhofszwang

Anders als in Deutschland gibt es nach der Einäscherung in einem niederländischen Krematorium keinen Friedhofszwang. Während eine Urne in Deutschland in der Regel auf einem Friedhof, in einem Kolumbarium, in einem Ruheforst oder im Rahmen einer zugelassenen See- oder Naturbestattung beigesetzt werden muss, bieten die Niederlande Angehörigen deutlich mehr Entscheidungsfreiheit.

Nach der Einäscherung schreibt das niederländische Bestattungsgesetz zunächst eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 30 Tagen vor. Während dieser Zeit verbleibt die Asche im Krematorium. Nach Ablauf dieser Frist können die Angehörigen die Asche selbst entgegennehmen oder über die weitere Verwendung entscheiden.

Vor der Einäscherung besteht die Möglichkeit, im niederländischen Krematorium eine persönliche Trauerfeier abzuhalten. Je nach Krematorium und individueller Absprache können Angehörige den Abschied ganz nach ihren Wünschen gestalten.

Durch die grenznahe Lage vieler niederländischer Krematorien beträgt die Fahrzeit aus Düsseldorf und Umgebung je nach Standort häufig weniger als eine Stunde. Dadurch können Angehörige ohne lange Anreise an der Trauerfeier teilnehmen und den Verstorbenen persönlich bis zur Einäscherung begleiten. In vielen Krematorien besteht zudem die Möglichkeit, den Sarg bis zum Einfahren in den Kremationsofen zu begleiten.
Für viele Familien ist dies ein besonders bewusster und würdevoller letzter Moment des Abschieds.
Gerne beraten wir Sie!

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Welche Möglichkeiten gibt es nach der Einäscherung?

Die Urne mit nach Hause nehmen?
Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist können Angehörige die Urne im niederländischen Krematorium oder über das beauftragte Bestattungsunternehmen persönlich entgegennehmen. Viele Familien empfinden diese Möglichkeit als tröstlich, da sie selbst entscheiden können, wann und in welcher Form sie Abschied nehmen oder eine spätere Beisetzung planen möchten.

Rechtlicher Hinweis: Die Möglichkeit, die Urne in den Niederlanden entgegenzunehmen, bedeutet nicht automatisch, dass dieselben Regelungen auch in Deutschland gelten. Sobald eine Urne oder Asche nach Deutschland überführt wird, sind die jeweiligen deutschen Bestattungsgesetze zu beachten. Diese sehen in den meisten Bundesländern weiterhin eine Beisetzung auf einem zugelassenen Bestattungsplatz vor. Wir beraten Sie hierzu umfassend und sorgen dafür, dass alle organisatorischen und rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

 

 

 

 

 

 

Ascheverstreuung

Eine Ascheverstreuung ist in den Niederlanden unter den dort geltenden gesetzlichen bestimmungen möglich.

Je nach örtlichen Regelungen kann die Asche beispielsweise auf dafür vorgesehenen Naturflächen oder auf See verstreut werden. Diese Form der Beisetzung wird häufig von Menschen gewählt, die sich eine enge Verbindung zur Natur wünschen.

Erinnerungsstücke aus der Asche

Ein kleiner Teil der Asche kann zu einem persönlichen Erinnerungsstück verarbeitet werden. Erinnerungsschmuck, Glasobjekte oder andere individuell gestaltete Gedenkstücke schaffen eine bleibende Verbindung zum verstorbenen Menschen und können Trost im Alltag spenden.

Erfahren Sie mehr über das Verfahren unter Edelstein- & Diamantbestattungen:

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Spätere Beisetzung oder Überführung

Die Angehörigen können sich auch zu einem späteren Zeitpunkt für eine Beisetzung entscheiden. Ebenso besteht die Möglichkeit, die Urne nach Deutschland überführen zu lassen, wenn dort eine Beisetzung entsprechend der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen soll.

Beisetzung auf einem Friedhof

Selbstverständlich kann die Urne auch in den Niederlanden auf einem Friedhof beigesetzt werden. Zur Auswahl stehen klassische Urnengräber, Kolumbarien oder gemeinschaftliche Urnenanlagen. So entsteht ein fester Ort der Erinnerung, den Angehörige jederzeit besuchen können.

Wir begleiten Sie bei allen Schritten

Eine Feuerbestattung in den Niederlanden eröffnet viele individuelle Möglichkeiten der Abschiednahme. Gleichzeitig unterscheiden sich die rechtlichen Regelungen von denen in Deutschland. Deshalb begleiten wir Sie von der Planung der Trauerfeier über die Organisation der Einäscherung bis hin zur späteren Urnenbeisetzung oder Überführung.

Wir arbeiten mit verschiedenen Krematorien in den Niederlanden zusammen und beraten Sie transparent, einfühlsam und zuverlässig, damit die Wünsche des Verstorbenen und Ihrer Familie im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden können.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

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